LANDWIRTSCHAFT – Klasse T
Fahrzeuge
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und.
.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Voraussetzung
Einschluss
Befristung
Hinweis
Theorie
Praxis
Prüfung