Unser Pfingstspezial: Das Zebrastreifen-Gewinnspiel!

Mach mit bei unserer unglaublichen Rabattaktion – Pfingsten wird heiß!

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GUTSCHEIN IM WERT VON 57,- €*

einzulösen bei Anmeldung zum Pfingst-College 2018.

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DAS ZEBRASTREIFE-GEWINNSPIEL! 

Löse unser Pfingst-Rätsel und gewinne deinen Gutschein für die „Kartbahn Formula“ in Nürnberg!

Unsere Pfingstfrage lautet:
Welches Fahrzeug muss am Zebrastreifen NICHT anhalten? 

Unter allen Teilnehmern verlosen wir einen von fünf Formula-Gutscheinen im Wert von je 30,- Euro!

 

Die Antwort kann als Kommentar auf unserer Facebookseite unter www.facebook.com/Fahrschule.Walch/ gepostet werden!
Hinweise zur Antwort unter auf unserer Homepage.

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* Das Pfingstangebot gilt pro Person, ist gültig bei Anmeldung vom 02.05. – 01.06.2018 und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

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Gleich einplanen!

PFINGST-COLLEGE 22.05. – 29.05.2018 

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COLLEGE-FAHRSCHULE

Theorieausbildung in nur 7 Tagen für Führerscheinklasse B (PKW)

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Hier gehts zu den Teilnahmebedingungen für die Verlosung.

Der Fußgängerüberweg (ugs. “Zebrastreifen”)

Hier unser Hinweis zur Zebrastreifen-Frage:

.Straßenverkehrsordnung Fußgängerüberweg (ugs. “Zebrastreifen”)

Den Vorrang von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen regelt die Straßenverkehrs-Ordnung.

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Fahrzeugführer, die:

• einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen will, oder

• nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren,

• oder an einem Fußgängerüberweg überholen,

können mit einem Bußgeld von 80,- Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.

Für Fußgänger besteht entgegen verbreiteter Meinung keine grundsätzliche Pflicht zum Benutzen von Fußgängerüberwegen, siehe aber§ 25StVO.

Straßenbahnen müssen an Fußgängerüberwegen NICHT anhalten.