Das neue Fahreignungsregister

Seit 1. April 2014 gibt es ein neues Punktesystem. Das alte Verkehrszentralregister wurde vom neuen Fahreignungsregister abgelöst. Wir möchten Sie über alle wichtigen Neuerungen und deren Bedeutung informieren. Dieser Infoflyer soll eine schnelle Übersicht für Normalverbraucher bieten und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Für spezielle Fragen stehen wir ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Sollten Sie eine juristische Beratung benötigen, empfehlen wir Sie gerne an unsere Partner-Anwaltskanzlei weiter.

Ob nun das neue Punktesystem einfacher und vor allem gerechter wurde, bewerten Sie bitte selbst. Das einzige, was Sie vor Punkten schützt, ist nach wie vor eine angemessene Fahrweise. Bei der Umsetzung sind wir Ihnen gern behilflich.

Unser Tipp: Geraten Sie nie in die Fänge der Behörden, beugen Sie präventiv vor – es lohnt sich.

In unserer Fahrschule erhalten Sie alle Infos zum FES-Seminar und zum Punkteabbau. Schauen Sie einfach mal vorbei oder rufen Sie uns an – wir informieren Sie umfangreich und helfen Ihnen gerne weiter!

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Linktipp

www.bussgeldkatalog.org
www.punkteflensburg.de

Vergleich Punktesystem

AltNeu
Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 PunktenEntzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten
Bei einem Delikt bis zu 7 PunktenMaximal 3 Punkte pro Delikt
Neue Punkte verhindern die Tilgung alter DelikteJedes Delikt verjährt einzeln
Mit dem ASP Seminar konnten bis zu 4 Punkte in 5 Jahren abgebaut werden
Mit dem neuem FES Seminar kann nur noch 1 Punkt in 5 Jahren abgebaut werden

Das neue Punktesystem im Detail

PunkteAblauf
1 – 3 PunkteSie werden im Fahreignungsregister lediglich vorgemerkt
4 – 5 PunkteErmahnung und Hinweis auf das FES Seminar (freiwilliger Abbau eines Punktes)
6 – 7 PunkteDer Betroffene erhält eine Verwarnung und den Hinweis zur Teilnahme am FES Seminar (kein Punkteabbau mehr möglich)
8 Punkte und mehrFeststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate

Hinweis: Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie eine positive MPU erbringen!

Punkte und Tilgungsfristen nach neuem Recht

DeliktPunkteVerjährung
Ordnungswidrigkeiten (ab 60,00 Euro)1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten2 Punkte5 Jahre
Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis3 Punkte10 Jahre

Umrechnung alter Punkte bei Übernahme ins neue System

AltNeuEinstufung
1 – 3 Punkte 1 PunktVormerkung
4 – 5 Punkte 2 PunkteVormerkung
6 – 7 Punkte 3 PunkteVormerkung
8 – 10 Punkte 4 PunkteErmahnung
11 – 13 Punkte 5 PunkteErmahnung
14 – 15 Punkte 6 PunkteVerwarnung
16 – 17 Punkte 7 PunkteVerwarnung
18 und mehr Punkte8 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

Vergleich Verkehrsverstöße nach Altem und neuem Recht

DeliktAlt €P*/F**Neu €P*/F**
Ladungs­sicherung40,00 €160,00 €1
Kinder nicht richtig gesichert40,00 €160,00 €1
Verstoß Handy­verbot40,00 €1100,00 €1
Handy­verbot mit Gefährdung-/--/-150,00 €2/1
Handy­verbot mit Sachbeschädigung-/--/-200,00 €2/1
Mehr als 20 km/h zu schnell40,00 €170,00 €1
Mehr als 30 km/h zu schnell,
innerorts
120,0 €3/1160,00 €2/1
Mehr als 40 km/h zu schnell,
außerorts
120,0 €3/1160,00 €2/1
Rettungsgasse blockiert und Blaulicht/ Martinshorn missachtet20,0 €-/-200,00 €
bis 300,00 €
bis 2/1

* P = Punkte / ** F = Fahrverbot in Monaten