Ready to Bike – so starten Sie sicher in die Motorradsaison

Der Winter neigt sich dem Ende entgegen und die Tage werden länger. Bei den ersten Sonnenstrahlen ist die Euphorie groß – endlich raus mit dem Motorrad und rauf aufs Bike ist die Devise. Das Wetter lockt und die Gier nach der nächsten Kurve ist groß. Wer jetzt jedoch einfach drauf los fährt, muss mit fatalen Folgen rechnen. Der Asphalt ist noch kalt und vom Winter liegt viel Schmutz auf der Fahrbahn. Die Autofahrer rechnen noch nicht mit Bikern. Wir werden unterschätzt oder – schlimmer noch – schlichtweg übersehen.

Zudem sollten wir uns ehrlich fragen: Sind wir fit genug zum Biken? Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber ich kämpfe jedes Jahr um die Zeit mit dem Winterspeck. Wie groß das Problem ist, merke ich erst, wenn ich zum ersten Mal die Motorradkombi anziehe und kaum den Reißverschluss zubringe. Das erste Aufsteigen zeigt, wie unbeweglich ich zu Beginn der Saison bin. Zudem sind Wahrnehmung, Reflexe und das intuitive Handeln wie eingerostet.

Es klingt vielleicht seltsam, aber bereiten Sie sich auch mental auf die Motorradsaison vor. Blättern Sie in Prospekten, stöbern Sie im Netz, suchen Sie tolle Strecken aus, entdecken Sie Neuheiten. Das sensibilisiert Sie für das Thema. Ihr Körper erinnert sich und sagt: „Mach mich fit bevor du mich aufs Bike schickst!“ Kondition ist gleich Konzentration und davon benötigen Sie beim Biken jede Menge. Sie müssen kein Profisportler sein, aber ein paar Dehnübungen, die ein oder andere Kraftübung und ein bisschen Ausdauer wirken Wunder.

Auch das Bike will wieder fit gemacht werden. Als erstes steht eine gründliche Grundreinigung auf dem Programm. Danach sieht alles wieder schick aus und beim Reinigen fallen Mängel und Verschleiß sofort auf. Sind die Ritzel noch ok oder schon rund? Ist die Kette ordentlich gespannt und noch nicht abgenutzt? Wenn alles passt, wird noch ordentlich abgeschmiert und der Antrieb ist gesichert.

Danach kümmern wir uns um Reifen und Felgen. Ist nichts beschädigt? Sind die Reifen gleichmäßig abgefahren und ist noch genügend Profil vorhanden? Seien Sie beim Profil großzügig. Statt der vorgeschriebenen 1,6 mm sollten es schon 3 mm sein. Auch das Alter ist wichtig. Darüber gibt die DOT-Kennzeichnung Aufschluss. DOT 2015 bedeutet beispielsweise, dass dieser Reifen in der 20. Woche des Jahres 2015 hergestellt wurde. Ein Motorradreifen sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Kontrollieren Sie auch den Luftdruck – er ist für Fahrstabilität und Fahrsicherheit extrem wichtig.

Jetzt noch alle Öle checken, eine Abfahrtskontrolle durchführen und das Lenkkopflager überprüfen. Wenn Sie technisch nicht wirklich fit sind, vereinbaren Sie am besten frühzeitig einen Termin zum Saisoncheck bei der Motorradwerkstatt Ihres Vertrauens. Oft gibt es dort tolle Tipps obendrauf.

Last but not least empfehle ich, in Sachen Fahrtechnik ein paar Übungen zum Warmfahren zu machen. Slalom für den Lenkimpuls, optimales Bremsen, Schrittfahren für die Geschicklichkeit. Nehmen Sie ein paar halbierte Tennisbälle als Hütchen mit und auf geht’s am Sonntag zum Supermarktparkplatz. Dort können Sie in Ruhe üben.

Alle, die ihren Fahrspaß gerne mit Gleichgesinnten teilen, können bei uns Fahrsicherheitstraining, Einzelcoaching und Touren buchen. Wir freuen uns, Sie bei uns willkommen zu heißen.

Bis bald, Ihr Thomas Walch


PS: Die B196 Schlüsselzahl ist durch. Das bedeutet, dass Fahrer künftig mit dem Führerschein Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder bis 125 ccm und 15 PS fahren dürfen. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, 5 Jahre den B-Führerschein besitzen und eine Fahrerschulung absolviert haben.

Autofahren in der Faschingszeit – das sind die Promillegrenzen

Februar ist Faschingszeit und damit Feierzeit. Natürlich wird dann auch das eine oder andere Glas getrunken. Neben dem Spaß birgt der Alkoholkonsum aber leider auch negative Folgen. Viele Autofahrer und Autofahrerinnen verlieren gerade im Fasching Ihren Führerschein, Alkoholunfälle sind keine Seltenheit. Zudem ist die Anzahl der getöteten und schwerverletzten Fahrer und Mitfahrer im Vergleich zu Unfällen, bei denen kein Alkohol im Spiel war, überdurchschnittlich hoch. Viele Delikte ereignen sich unter Restalkohol. Will heißen, der oder die Betroffene ist sich gar nicht bewusst, dass er oder sie unter Alkoholeinfluss fährt.

Viele der alkoholisierten Unfallbeteiligten in Deutschland sind relativ jung: 17,2 % sind zwischen 18 und 24 Jahre alt, weitere 24,9 % sind zwischen 25 und 34. Offenbar ist gerade bei jungen Menschen die Sorglosigkeit und Risikobereitschaft beim alkoholisierten Fahren sehr hoch.

Welche Trinkmengen führen zu welcher Blutalkoholkonzentration?

Was den Abbau des Blutalkohols betrifft, gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Trinkt ein 1,80 m großer Mann mit 90 kg Körpergewicht in 2 Stunden drei Bier (1,5l), beträgt seine Blutalkoholkonzentration ca. 0,53 Promille. Wiegt der Mann nur 70 kg, hat er schon 0,65 Promille bei der gleichen Trinkmenge.

Trinkt eine 1,65 m große Frau mit 65 kg Körpergewicht in 2 Stunden drei Bier, beträgt ihre Blutalkoholkonzentration bereits 0,95 Promille. Wiegt die gleiche Frau nur 50 kg, hat sie sogar 1,1 Promille. Das liegt am unterschiedlichen Körperbau der Geschlechter.

Der weibliche Körper besitzt einen höheren Fettanteil, der männliche einen höheren Wasseranteil. Da Alkohol wasserlöslich und fettunlöslich ist, verteilt er sich nur im wässrigen Körpergewebe, nicht jedoch im Fettgewebe. Das führt dazu, dass bei einem höheren Körperfettanteil mehr Alkohol in die Blutbahn gelangt. Aber Achtung: Die Blutalkoholkonzentration hat nichts damit zu tun, wie man sich fühlt. Verträgt eine Frau gefühlt mehr als ein Mann, steht sie vielleicht besser im Training. Die Promillezahl hat sie aber trotzdem!

So lange dauert der Abbau von Alkohol im Körper

Um 1 Promille abzubauen, benötigt Ihr Körper 10 Stunden. Die Faustregel besagt 0,1 Promille pro Stunde. Haben Sie also um 2 Uhr morgens 1,2 Promille und fahren um 8 Uhr zur Arbeit, fahren Sie mit 0,6 Promille Restalkohol. Was bedeutet das rechtlich? Hierbei muss man unterscheiden, ob Sie auffällig fahren, an einem Unfall beteiligt sind oder nur durch Zufall in eine Routinekontrolle geraten.

Bei der Routinekontrolle gilt: Fahranfänger bis 21 Jahre und alle, die sich in der Probezeit befinden, dürfen nur bei 0,0 Promille fahren. Für alle anderen gilt: Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille fährt, handelt ordnungswidrig und wird mit einer Geldbuße von 500€ bis 3000€ sowie einem Fahrverbot von 1- 3 Monaten belangt. Außerdem werden Ihnen 2 Punkte ins Fahrerlaubnisregister eingetragen, die erst nach 5 Jahren getilgt werden.
Wer mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht eine Straftat nach §316 STGB. 1,1 Promille gilt als die absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen von Kraftfahrzeugen. In dem Fall legt ein Gericht eine Geldstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis und eventuell weitere Maßnahmen fest. Außerdem werden Ihnen 3 Punkte ins Fahrerlaubnisregister eingetragen, die erst nach 10 Jahren getilgt werden. Bei 1,6 Promille wird in jedem Fall ein MPU angeordnet.

Die absolute Verkehrsuntüchtigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr liegt bei 1,6 Promille. Hier verlieren Sie auch als Radfahrer Ihre Fahrerlaubnis. Ferner gelten Sie dann als alkoholabhängig und alkoholkrank. Eine MPU und der Nachweis, was Sie gegen Ihre Alkoholkrankheit getan haben, sind dann für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis Vorrausetzung.

Regel bei Auffälligkeit oder als Beteiligter an einem Unfall

Wird der Alkoholkonsum zur Auffälligkeit oder wird er bei einem Unfall nachgewiesen, begehen Sie bereits ab 0,3 Promille eine Straftat nach § 316 STGB. Bedenken Sie, dass Sie hierbei auch ihren Versicherungsschutz teilweise verlieren. Die Regressansprüche der Versicherung erreichen schnell schwindelerregende Höhen.

Mein Tipp: Taxi Fahren ist die günstigste und angenehmste Art nach einer wunderbaren Faschingsfeier nach Hause zu kommen. So tun Sie sich, dem Taxigewerbe und vor allem der Verkehrssicherheit viel Gutes.


In diesem Sinn – kommen Sie gut durch den Fasching!
Ihr Thomas Walch