LKW – Klassen CE

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Hinweis: zusätzliche Berechtigung für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  • Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  • Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  • Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  • Krankenkraftwagen,
  • Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  • Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  • Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  • Spezialisierte Verkaufswagen,
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  • Leichenwagen und
  • Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.