Der Fußgängerüberweg (ugs. „Zebrastreifen“)

Hier unser Hinweis zur Zebrastreifen-Frage:

.Straßenverkehrsordnung Fußgängerüberweg (ugs. „Zebrastreifen“)

Den Vorrang von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen regelt die Straßenverkehrs-Ordnung.

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Fahrzeugführer, die:

• einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen will, oder

• nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren,

• oder an einem Fußgängerüberweg überholen,

können mit einem Bußgeld von 80,- Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.

Für Fußgänger besteht entgegen verbreiteter Meinung keine grundsätzliche Pflicht zum Benutzen von Fußgängerüberwegen, siehe aber§ 25StVO.

Straßenbahnen müssen an Fußgängerüberwegen NICHT anhalten.