Der Fußgängerüberweg (ugs. „Zebrastreifen“)
Hier unser Hinweis zur Zebrastreifen-Frage:
.Straßenverkehrsordnung Fußgängerüberweg (ugs. „Zebrastreifen“)
Den Vorrang von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen regelt die Straßenverkehrs-Ordnung.
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Fahrzeugführer, die:
• einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen will, oder
• nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren,
• oder an einem Fußgängerüberweg überholen,
können mit einem Bußgeld von 80,- Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.
Für Fußgänger besteht entgegen verbreiteter Meinung keine grundsätzliche Pflicht zum Benutzen von Fußgängerüberwegen, siehe aber§ 25StVO.
Straßenbahnen müssen an Fußgängerüberwegen NICHT anhalten.