Fahren ab 17


Seit dem 1. September 2005 nimmt Bayern am Modellversuch "begleitendes Fahren mit 17" teil.

 

Was ist eigentlich begleitendes Fahren?

Es ist nicht nur so, dass junge Fahrer viel häufiger verunglücken als Erfahrene, die meisten jungen Fahrer verunglücken im ersten Jahr nach Erhalt ihres Führerscheins.

 

Genau hier setzt das begleitende Fahren an.

Der junge Fahrer erwirbt die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren, darf aber nur zusammen mit seinem Begleiter fahren.

Die Fahrschulausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden und unterscheidet sich nicht von der normalen Führerscheinausbildung.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde der Kartenführerschein beantragt werden.

 

Begleiter können ein oder mehrere eingetragene Personen sein, die mindestens 30 Jahre alt sind, 5 Jahre Fahrpraxis vorweisen können und maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben.

 

Die Aufgaben des Begleiters sind:

 

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Beruhigend auf den jungen Fahrer/in einwirken

Dem jungen Fahrer/in bei der Entwicklung des eigenen Fahrstils mit Rat und Tat zur Seite stehen

In schwierigen und kritischen Situationen rechtzeitig den entscheidenden Tip geben

Zusammenerlebte Situationen gemeinsam analysieren

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Aber Vorsicht.

Der junge Fahrer/in ist fertig ausgebildet, geprüft und voll verantwortlicher Fahrzeugfürer/in.

 

Der Begleiter darf keinesfalls in das Fahrgeschehen eingreifen!

 

Die Fahrschule Walch bietet für Begleiter eine individuelle Einweisung an.

Diesen Service bietet die Fahrschule Walch ihren Kunden kostenlos.

 

Alles in allem bietet das begleitende Fahren viele Vorteile und Chancen.

Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihrem Nachwuchs die besten Voraussetzungen für sicheres und unfallfreies Fahren zu ermöglichen.

 

Ein bedeutender Beitrag zur Verkehrssicherheit.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Unternehmen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

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